A L L G E M E I N E
G ES C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
der
rabidus GmbH 

 (Stand Oktober 2023) 

1. ALLGEMEINE  GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH 

 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der rabidus GmbH, FN 560365t, 4484 Kronstorf, Salbeistraße 1 (RABIDUS) gegenüber Unternehmen und Verbrauchern (KUNDE bzw KUNDEN) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.2. Die RABIDUS schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 

1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die RABIDUS ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des KUNDEN durch die RABIDUS bedarf es nicht. 

1.5. Änderungen der AGB werden dem KUNDEN bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 

1.6. Die AGB können jederzeit auf der Website der RABIDUS unter www.russn-soda.at elektronisch abgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen und auf einem dauerhaften Speichermedium gespeichert werden. 

2. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

2.1. Die Angebote der RABIDUS sind freibleibend und bleiben, sofern zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, längstens vierzehn Tage ab Angebotsdatum verbindlich. 

2.2. Mit Unterfertigung des Angebots gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der RABIDUS ab. Die RABIDUS ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch die RABIDUS kommt der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und der RABIDUS rechtsgültig zustande. 

2.3. Die RABIDUS ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die RABIDUS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN. 

3. GEFAHRENÜBERGANG

3.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk von der RABIDUS, wo auch der Erfüllungsort ist. 

3.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Lieferung der Ware mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den KUNDEN über. 

3.3. Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Ablieferung der Ware durch die RABIDUS an den KUNDEN oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. 

3.4. Bei Abholung der Ware durch den KUNDEN bei der RABIDUS geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware zum Zeitpunkt der Aushändigung der Ware an den KUNDEN, oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. 

3.5. Kommt es zu Lieferverzögerungen, die in der Sphäre des KUNDEN liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit Bekanntgabe der Lieferbereitschaft durch die RABIDUS an den KUNDEN. 

3.6. Erfolgt die Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren durch den KUNDEN nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist die RABIDUS berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des KUNDEN einzulagern. Die Ware gilt mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Die RABIDUS ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der KUNDE – unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche – eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu bezahlen. 

4. PREISE

4.1. Der Umfang und der Inhalt eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN vertraglich vereinbart. 

4.2. Alle von der RABIDUS angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Versicherung, Lieferung oder sonstige anzufallende Nebenkosten ab dem Firmenstandort der RABIDUS. 

4.3. Entstehen im Zuge der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen Mehrkosten, so werden diese dem KUNDEN von der RABIDUS vorab bekanntgegeben und nachträglich verrechnet. 

4.4. Entstehen im Zuge der Leistungserbringung durch die RABIDUS zusätzliche Aufträge, für welche die RABIDUS vom KUNDEN beauftragt wird, und ist diese Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen umgehend umzusetzen, so werden diese Leistungen zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN unmittelbar im Zuge der Leistungserbringung verbindlich vereinbart und sind nach Erledigung der Leistungserbringung und Rechnungslegung durch die RABIDUS vom KUNDEN zu bezahlen. 

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die RABIDUS leistet Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. 

5.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er die gelieferte Ware bzw erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach erbrachter Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche, schriftlich zu rügen. 

5.3. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbunden Spesen und Kosten, die der RABIDUS dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. Die RABIDUS ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. 

6. HAFTUNG/SCHADENERSATZ

6.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die RABIDUS für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. 

6.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, haftet die RABIDUS für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die RABIDUS haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. 

6.3. Schadenersatzansprüche des KUNDEN sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern beginnen diese Fristen für die Leistungen, die aufgrund des verlängerten Vertrages erbracht werden, neu zu laufen. 

6.4. Die RABIDUS haftet nur für eigene Inhalte auf der Website, www.russn-soda.at. Soweit die RABIDUS mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist die RABIDUS für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die RABIDUS macht sich fremde Inhalte nicht zu Eigen. Sofern die RABIDUS Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird die RABIDUS den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren. 

6.5. Die RABIDUS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung/Verwendung, Lagerung, Überbeanspruchung, natürliche Abnützung, Wartung sowie fehlerhafte oder nachlässige Weiterverarbeitung der Ware durch den KUNDEN entstanden sind. Der KUNDE hat die RABIDUS diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Sofern in diesem Zusammenhang Schäden, verursacht durch den KUNDEN, oder einem vom KUNDEN berechtigten Dritten entstehen, hat der KUNDE diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der RABIDUS. 

6.6. Die RABIDUS übernimmt weiters keine Haftung für Schäden, die durch einen nicht sorgsamen Umgang der Mietgegenstände durch den KUNDEN entstehen. Sofern in diesem Zusammenhang Schäden, verursacht durch den KUNDEN, oder einem vom KUNDEN berechtigten Dritten entstehen, hat die RABIDUS gegenüber dem KUNDEN Anspruch auf Ersatz der Schäden. 

6.7. Sofern die RABIDUS ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die RABIDUS diese Ansprüche an den KUNDEN ab. Der KUNDE hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen. 

6.8. Die RABIDUS haftet gegenüber dem KUNDEN weiters nicht für die Auswirkungen von Ausfällen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages, die auf Umstände zurückzuführen sind (wie etwa höhere Gewalt, Blackouts, etc), die nicht im Einflussbereich der RABIDUS liegen und daher von der RABIDUS auch nicht zu vertreten sind. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der RABIDUS. 

7. MIETE

7.1. Sofern zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN die Zurverfügungstellung von Mietgegenständen/-objekten (bspw Miete Party-Bus, Miete Russ`n Soda-Becher, Sessel, etc.) vertraglich vereinbart wurde, kann der KUNDE den Mietgegenstand/die Mietgegenstände für die vertraglich vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang nutzen. Eigentümer bleibt die RABIDUS. 

7.2. Sowohl bei Ausgabe als auch bei Rücknahme ist vom KUNDEN jeweils ein Übergabe- bzw Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle stellen integrierende Bestandteile des Vertrages zwischen den Vertragspartnern dar. 

7.3. Der KUNDE hat die Mietgegenstände/Mietobjekte schonend und sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu benutzen. Sofern in diesem Zusammenhang Schäden, verursacht durch den KUNDEN, oder einem vom KUNDEN berechtigten Dritten entstehen, hat die RABIDUS gegenüber dem KUNDEN Anspruch auf Ersatz der Schäden. 

7.4. Die RABIDUS übernimmt keinerlei Haftung für die Mietgegenstände/ Mietobjekte, die während der vertraglich vereinbarten Dauer vom KUNDEN gemietet/benutzt werden und bei der Rückgabe durch den Kunden zurückgelassen, gestohlen und/oder vergessen wurden. Der KUNDE hat den dadurch entstandenen Schaden der RABIDUS zu ersetzen. 

7.5. Ist die Zurverfügungstellung/Miete des Party-Busses von der RABIDUS Vertragsgegenstand, muss der Fahrer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer für die Fahrzeugklasse in Österreich gültigen Lenkerberechtigung sein. 

7.6. Die Vorlage der Lenkerberechtigung durch den KUNDEN bei Anmietung des Party-Busses und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Party-Busses durch die RABIDUS. Kommt es infolge fehlender Vorlage der Lenkerberechtigung zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des KUNDEN. 

7.7. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Lenkerberechtigung vorgelegt werden, ist die RABIDUS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen die RABIDUS. 

7.8. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen den von der RABIDUS zur Verfügung gestellten Party-Bus lenken, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. 

8. DATENSCHUTZ

8.1. Die RABIDUS verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, etc. unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung. 

9. HONORAR/FÄLLIGKEIT/RECHNUNGSLEGUNG

9.1. Die RABIDUS erhält vom KUNDEN für ihre Leistungen den vertraglich vereinbarten Preis zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN. Die RABIDUS ist grundsätzlich berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. 

9.2. Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN getroffen wird, ist der vereinbarte Preis – unbeschadet dem Recht zur Legung von Zwischenrechnungen – jedenfalls wie folgt zur Zahlung fällig: 

– 30 % der Auftragssumme bei Vertragsunterfertigung 
– 70 % nach Erbringung der Leistung / Schlussrechnung

9.3. Die RABIDUS hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen. 

9.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist die RABIDUS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für die vereinbarte, gesamte Leistung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt. 

9.5. Alle Leistungen von der RABIDUS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, und dem KUNDEN vorab mitgeteilt wurden, werden gesondert entlohnt. Anfallende Spesen, etc. sind gegen Rechnungslegung von der RABIDUS vom KUNDEN zusätzlich zu ersetzen. 

9.6. Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Vertrag zur Folge. 

9.7. Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto von der RABIDUS zahlbar. 

9.8. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte und/oder Verbraucher geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der KUNDE für den Fall des Zahlungsverzuges, der RABIDUS die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst, sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

9.9. Im Falle des Zahlungsverzuges des KUNDEN ist die RABIDUS berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem KUNDEN abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. 

9.10. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in die Sphäre des KUNDEN fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die RABIDUS, so behält die RABIDUS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. 

9.11. Sofern der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat er das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der RABIDUS oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des KUNDEN stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von der RABIDUS anerkannt worden sind. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, ist eine Aufrechnung des KUNDEN gegenüber der RABIDUS ausgeschlossen. 

10. DAUER DES VERTRAGES /VORZEITIGE AUFLÖSUNG

10.1. Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung durch die RABIDUS. 

10.2. Die RABIDUS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 
  1. b) der KUNDE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt; 
  1. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des KUNDEN bestehen und dieser auf Begehren der RABIDUS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch die RABIDUS eine taugliche Sicherheit leistet. 

10.3. Der KUNDE ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die RABIDUS fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen verstößt. 

10.4. Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der KUNDE dennoch unberechtigt vom Vertrag zurück, gelten betreffend die für RABIDUS daraus entstandenen Schäden die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 921, 1168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Diese AGB sowie die zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw sonstiger Verweisungsnormen. 

11.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird ausschließlich das für den Sitz der RABIDUS sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

11.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

11.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses. 

11.5. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. 

BESONDERE BESTIMMUNGEN BETREFFEND ONLINE-SHOP 

Für den Online-Shop von der RABIDUS gelten betreffend die Punkte Preise, Versandkosten, Zustandekommen des Vertrages, Lieferung der Ware, Widerruf/Rücktritt, Ausnahmen vom Widerruf/Rücktritt, und Eigentumsvorbehalt die nachstehenden Bestimmungen. Die sämtlichen anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt und kommen sohin auch für den Online-Shop zur Anwendung. 

1. WESENTLICHE EIGENSCHAFTEN DER WARE

1.1. Die RABIDUS bietet im Webshop, abrufbar unter www.russn-soda.at, alkoholische Mischgetränke sowie Fanartikel wie Kleidung, Handtücher/Badetücher, Caps sowie sonstige Kleinartikel (Flaschenöffner, Schlüsselband, Becher), die unter anderem mit dem Logo des Unternehmens versehen sind, zum Kauf an. 

2. PREISE

2.1. Die Preise sind im Online-Shop der Website bei den einzelnen Artikeln angeführt. Die von der RABIDUS auf der Website www.russn-soda.at angegebenen Preise gelten bis auf Widerruf durch die RABIDUS. 

2.2. Alle von der RABIDUS genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verkaufspreise von der RABIDUS beinhalten keine Kosten für den Versand (ohne Versandkosten). Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. 

3. VERSANDKOSTEN

3.1. Die RABIDUS liefert nach Österreich und Deutschland. 

3.2. Die konkrete Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von der RABIDUS. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Kosten der gewählten Versandart in Rechnung gestellt. Die konkreten, tatsächlich anfallenden Versandkosten werden dem KUNDEN im Zuge des Bestellprozesses angezeigt. 

3.3. Alle Waren werden von der RABIDUS unter Eigentumsvorbehalt (siehe nachstehenden Punkt 8.) geliefert und bleiben daher bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von der RABIDUS. 

4. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

4.1. Die Angebote der RABIDUS, welche auf der, unter der Domain www.russn-soda.at, abrufbaren Website angezeigt werden, sind in jeder Hinsicht unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. 

 4.2. Mit der Bestellung der Ware durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der RABIDUS ab. Die RABIDUS ist nicht verpflichtet, das Angebot des KUNDEN anzunehmen. 

4.3. Vor der verbindlichen Abgabe seiner Bestellung kann der KUNDE alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung auf der Website, www.russn-soda.at, noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen seitens des KUNDEN korrigiert werden. 

4.4. Der Vertrag zwischen der RABIDUS und dem KUNDEN kommt sodann erst durch die Annahme der Bestellung des KUNDEN durch die RABIDUS zustande. 

4.5. Die RABIDUS ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot des KUNDEN innerhalb von 5 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen, wodurch der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und der RABIDUS rechtsgültig zustande kommt. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden zudem dem KUNDEN per E-Mail bestätigt. 

4.6. Mit der Auftragsbestätigung übersendet die RABIDUS dem KUNDEN den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrungen. 

 

5. LIEFERUNG DER WARE

5.1. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. 

5.2. Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Lieferung der Ware mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den KUNDEN über. 

5.3. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Lieferung mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den KUNDEN über. 

5.4. Erfolgt die Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren durch den KUNDEN nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist die RABIDUS berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des KUNDEN einzulagern. Die Ware gilt mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Die RABIDUS ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der KUNDE – unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche  eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu bezahlen. 

5.5. Unvorhergesehene und von der RABIDUS unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses der RABIDUS gelegene Umstände, die eine Lieferung erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die RABIDUS, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche (bspw Schadenersatz etc.) erwachsen. 

5.6. Unvorhergesehene und von der RABIDUS unverschuldete Hindernisse und/oder Verzögerungen, sowie außerhalb des Einflusses der RABIDUS gelegene Umstände, woraus sich eine Verzögerung der vereinbarten Lieferfristen ergibt, berechtigen den KUNDEN nicht, Ansprüche jeglicher Art (bspw Schadenersatz, etc.) gegenüber der RABIDUS geltend zu machen. Die RABIDUS verpflichtet sich, die Ware nach Wegfall des unvorhergesehenen und von der RABIDUS unverschuldeten Hindernisses ehestmöglich zu liefern. 

 5.7. Teillieferungen seitens der RABIDUS sind zulässig. Die RABIDUS ist entsprechend Punkt 10. der gegenständlichen Bedingungen zur gesonderten Verrechnung von Teillieferungen unter voller Geltung der Zahlungsbedingungen berechtigt. 

6. WIDERRUF / RÜCKTRITT

6.1. Der KUNDE hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn ab dem Tag, an dem der KUNDE die Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der KUNDE mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der KUNDE die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

6.2. Der Widerruf / Rücktritt ist an folgende Adresse zu richten: 

Russn-soda.at
rabidus GmbH 
Salbeistraße 1 
4484 Kronstorf 
E-Mail: office@russn-soda.at 

Sollte der Vertrag vor Inanspruchnahme des Widerrufsrechts auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN von beiden Seiten vollständig erfüllt worden sein, erlischt das Recht auf Widerruf / Rücktritt. 

6.3. Folgen des Widerrufs / Rücktritts 

Wenn der KUNDE den Vertrag widerrufen hat, hat die RABIDUS alle Zahlungen, die sie vom KUNDEN erhalten hat, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der RABIDUS eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die RABIDUS dasselbe Zahlungsmittel, dass der KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem KUNDEN wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. In keinem Fall werden wegen der Rückzahlungen von der RABIDUS Entgelte berechnet. 

6.4. Der KUNDE hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die RABIDUS über den Widerruf des Vertrages informiert, an die RABIDUS zu retournieren. Die Frist ist gewahrt, wenn der KUNDE die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. 

6.5. Hat der KUNDE verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist seitens der RABIDUS beginnen sollen, so hat der KUNDE der RABIDUS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der KUNDE die RABIDUS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

7. AUSNAHMEN WIDERRUF / RÜCKTRITT

7.1. Der KUNDE hat dann nicht das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Vertragsgegenstand zwischen dem KUNDEN und der RABIDUS nachstehende Dienstleistungen sind: 

– Beförderung von Waren; 
– Vermietung eines Party-Busses (Full Party Service); 
– Lieferung von Speisen und Getränken; 
– Vermietung von Trinkbechern (Full-Service-Miete); 
– Freizeitbetätigungen,

und der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der RABIDUS. 

7.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, ist ein Widerruf / Rücktritt generell ausgeschlossen. 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Die von der RABIDUS gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das alleinige unbeschränkte Eigentum der RABIDUS. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Ware somit nur ein dem KUNDEN anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der KUNDE ist nicht berechtigt, über diese Ware, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der RABIDUS, zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung. 

8.2. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet wird, ist der KUNDE verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Ware zu erwirken. Des Weiteren ist der KUNDE verpflichtet, die RABIDUS unverzüglich über die Pfändung zu verständigen.